Was_Arbeitgeber_uber_Elternzeit_und_flexible_Arbeitszeiten_wissen_sollten
Die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes wird als Elternzeit bezeichnet. Es gelten bestimmte gesetzliche Regelungen, an die sich Arbeitgeber und Eltern halten müssen. Möchte ein Arbeitnehmer nach der Elternzeit in ein anpassungsfähiges Arbeitszeitmodell einsteigen, prüfen Sie Ihre betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich der Umsetzung und entwickeln Sie Strategien.
Denn flexible Arbeitszeiten fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich bewirken sie eine Stärkung der Arbeitsmoral und Motivation und können somit viele Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich bringen.

Elternzeit

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Laut des deutschen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (§ 15 BEEG) haben sowohl Mütter als auch Väter einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Dieser gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Erziehen die Eltern ihr Kind selbst und wohnen in einem gemeinsamen Haushalt, haben sie die Möglichkeit, auch zeitweise zusammen in Elternzeit zu gehen. Während der Elternzeit darf einer Beschäftigung nur nachgegangen werden, wenn die Arbeitszeit unter 30 Stunden pro Woche liegt. Der Rechtsanspruch gilt auch für Auszubildende und Beschäftigte mit einem Homeoffice. Nach § 18 BEEG besteht grundsätzlich ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers während der Elternzeit.
Antrag auf Elternzeit
Ein Arbeitnehmer, der Elternzeit beantragen möchte, muss dies spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihnen einreichen. In dem Antrag ist außerdem verbindlich aufzuführen, in welchem Zeitraum die Elternzeit beansprucht wird. Geschieht dies unmittelbar nach Ablauf der achtwöchigen Mutterschutzfrist, ist der Antrag spätestens sieben Wochen vor deren Ablauf zu stellen. Das bedeutet laut § 16 BEEG innerhalb der ersten Woche nach der Geburt des Kindes. Wird während einer laufenden Elternzeit ein zweites Kind geboren, hat der Arbeitnehmer das Recht, eine zweite Elternzeit zu beantragen und die nicht verwendete Zeit der ersten Periode an die zweite anzuhängen – vorausgesetzt, dem stehen keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegen.

Flexible Arbeitszeiten

Vorteile für Eltern und Arbeitgeber
Flexible Arbeitszeiten tragen zur Zufriedenheit von Arbeitnehmern bei und können deren Produktivität erhöhen. Eltern haben zudem das Gefühl, sich ausreichend um ihren Nachwuchs kümmern zu können. Finden Sie gemeinsam mit Ihren Arbeitnehmern, die flexible Arbeitszeiten in Erwägung ziehen, eine Lösung, um qualifizierte Fachkräfte dauerhaft an Ihr Unternehmen zu binden. Dabei muss es nicht zwangsläufig um eine Verringerung der Arbeitsstunden gehen – eine andere Aufteilung der Arbeitszeiten ist für viele Eltern auch schon hilfreich.

Verschiedene Modelle

Profitieren Sie und Ihre Arbeitnehmer von der Vielfalt der Modelle, flexible Arbeitszeiten zu realisieren:
Teilzeitarbeit
Schichtarbeit
Gleitzeit
Homeoffice
Jobsharing
Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Arbeitnehmer heute ein starkes Argument, sich an ein Unternehmen zu binden – die Möglichkeiten für Arbeitgeber, hier flexible Lösungen zu finden, sind im digitalen Zeitalter größer denn je.

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