Möchten Sie in eine Festanstellung auf Unternehmensseite wechseln oder weiterhin projektbasiert in verschiedenen Betrieben arbeiten? In Deutschland darf die Einsatzdauer eines ausgeliehenen Mitarbeiters maximal 18 Monate am Stück betragen. Zeitarbeitnehmer, die ein Angebot von Unternehmensseite vorliegen haben, stehen vor der Wahl: Welches Arbeitsmodell ist das richtige für Sie? Wir haben die Vorteile der Zeitarbeit sowie der Festanstellung miteinander verglichen und die wichtigsten Fakten zusammengetragen. 

Planbarkeit vs. Flexibilität  

Flexibilität und eine ausgewogene Work-Life Balance – das sind vor allem unter Berufseinsteigern zwei der wichtigsten Kriterien bei der Entscheidung für oder gegen einen Job. Durch den projektbasierten Einsatz ist Zeitarbeit insbesondere für diejenigen eine attraktive Wahl, die Wert auf flexibles Arbeiten und vielfältige Aufgaben legen. Die 2016 veröffentlichte Studie zur Veränderung der Zeitarbeit von Page Personnel verdeutlicht, dass Komplexität, Vielfalt und unterschiedliche Aufgabenstellungen in Zeitarbeit immer weiter zunehmen. Auch selbstständiges Arbeiten ist in hohem Maße gefragt.

Im Gegensatz dazu punktet eine Festanstellung mit dem Argument der Planbarkeit. Durch einen unbefristeten Vertrag und ein fixes Gehalt kann der Arbeitnehmer seine Zukunft langfristiger planen. 

Sicherheit vs. Orientierungsmöglichkeit

Noch immer ist es vielen Arbeitnehmern wichtig, in einem möglichst sicheren Arbeitsverhältnis zu arbeiten. Eine Festanstellung, die mit einem regelmäßigen Einkommen einhergeht, ist in diesem Fall besonders interessant. 

Doch auch in Zeitarbeit stürzt man sich nicht in die Unsicherheit. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit finden die meisten Zeitarbeiter nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb kürzester Zeit eine neue Anstellung. Ist man sich noch nicht sicher, in welchem Job man Fuß fassen möchte, kann projektbasierte Zeitarbeit daher auch eine gute Orientierung bieten. So lässt sich leicht herausfinden, welche Aufgaben einem am meisten zusagen und welche Ansprüche man an einen Arbeitgeber hat. Denn, ähnlich wie in einer Beziehung, weiß man erst, was einem wichtig ist, wenn man die entsprechenden Erfahrungen gesammelt hat.

Interne Aufstiegsmöglichkeiten vs. Fortbildungsbeschleuniger 

Jeder, der schon einmal neu in ein Unternehmen kam, weiß: In den ersten Monaten strömen viele Informationen und Eindrücke geballt auf uns ein. Folglich ist die Lernkurve gerade in der Anfangszeit besonders steil. Durch Zeitarbeit kann man sich das zunutze machen. Sie dient sozusagen als Fortbildungsbeschleuniger, da der Arbeitnehmer durch den regelmäßigen Arbeitsplatzwechsel kontinuierlich neue Hard- und Soft Skills sammelt. 

Plant man jedoch in der Unternehmenshierarchie aufzusteigen, spricht das für eine Festanstellung. In fast jedem zweiten Unternehmen wurden die zuletzt vakanten Führungspositionen ausschließlich aus internen Reihen besetzt. Besonders mittelgroße und große Unternehmen nutzen ihre internen Arbeitsmärkte zur Auswahl von Führungskräften, so eine Studie des IW Kölns. 

Vertraute Umgebung vs. neue Herausforderungen

45 Prozent der Beschäftigten arbeiten laut statistischem Bundesamt seit mindestens zehn Jahren beim selben Arbeitgeber. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Arbeitsumgebung ist gewohnt, die Kollegen sind bekannt und die Unternehmensprozesse sind einem bestens vertraut. Doch genau diese Gründe führen bei manchen Menschen zu Langeweile. 

Zeitarbeitnehmer hingegen finden sich regelmäßig in ungewohnten Umgebungen ein und können sich jedes Mal aufs Neue beweisen. Das kann anstrengend sein, eröffnet aber auch die Möglichkeit, in kürzester Zeit das eigene Profil zu schärfen und vielfältige Erfahrungen zu sammeln, die im nächsten Job aktiv eingebracht werden können. Das ist ideal für Personen, die ständig nach neuen Herausforderungen Ausschau halten. Die Zahlen einer Studie des Marktforschungsunternehmens Lünendonk zeigen, dass knapp 22 Prozent der Zeitarbeitnehmer 2016 freiwillig aus einer Festanstellung in die Zeitarbeit wechselten. Genannte Gründe waren unter anderem der Wunsch nach beruflicher Veränderung und der Wunsch, Einblicke in verschiedene Unternehmen zu erhalten.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) – das Wichtigste auf einen Blick
 

Das Umfeld von Zeitarbeit entwickelt sich zunehmend weiter und flexibles projektbasiertes Arbeiten kommt in immer mehr Wirtschaftssektoren an – weg vom schlechten Image hin zum attraktiven Arbeitsmodell für alle Altersgruppen, Qualifizierungen und Branchen. Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 1. April 2017 hat die Gesetzgebung neue Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit geschaffen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick: 
  • Personenbezogene Höchstüberlassungsdauer: Ein Zeitarbeitnehmer darf maximal 18 Monate ohne Unterbrechung bei einem Unternehmen eingesetzt werden. Die einzige Möglichkeit, weiterhin als Zeitarbeitnehmer für dieses Unternehmen zu arbeiten, ist eine Unterbrechung des Einsatzes von mindestens drei Monaten und einem Tag.
  • Equal Pay: Ab einer neunmonatigen Einsatzdauer in Zeitarbeit gilt der Gleichstellungsgrundsatz Equal Pay. Der Zeitarbeitnehmer hat dadurch das Recht auf eine gleiche Bruttovergütung und die gleichen Konditionen wie ein Festangestellter innerhalb des Unternehmens in vergleichbarer Position. Darin inbegriffen sind auch Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlungen und Sachbezüge.
  • Konkretisierungs- und Offenlegungspflicht: Wird fälschlicherweise ein Werkvertrag statt eine Arbeitnehmerüberlassung aufgesetzt, droht ein Bußgeld. Damit soll Schweinwerkverträgen und Missbrauch vorgebeugt werden. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Werkvertrag ein Teilprojekt oder ein Produktionsschritt an einen Subunternehmer zu einem festgelegten Betrag übertragen wird. Unter welchen Bedingungen und zu welchem Lohn er dafür wiederrum Arbeitskräfte einstellt, liegt in diesem Fall im Ermessen des Subunternehmers. Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung hingegen wird ein Zeitarbeitnehmer so im Kundenunternehmen eingesetzt, als wäre er direkt dort beschäftigt.
  • Verbot, Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen: Während eines Streiks in einem Unternehmen dürfen Zeitarbeitnehmer keine Aufgaben übernehmen, die sonst die streikende Belegschaft ausüben würde. 

 

 

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